Häufig gestellte Fragen

Frage

Antwort

Wer darf im Bürgerbus mitfahren?

Im Allgemeinen jeder, mit Ausnahme von Rollstuhlfahrern,
da das jetzige Bürgerbusfahrzeug für diese Fortbewegungsmittel nicht ausgerüstet ist.


Muss ich mich im Bürgerbus anschnallen?

Jeder Fahrgast im Bürgerbus muss sich anschnallen.
Nicht angeschnallte Personen müssen mit einem Bußgeld rechnen.


Darf ich im Bürgerbus stehend mitfahren,
weil keine freien Sitzplätze mehr vorhanden sind?


Nein, das ist nicht gestattet. Es dürfen nur so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
Sind alle Plätze besetzt, können weitere Personen an Haltestellen nicht mehr mitgenommen werden.


Kann ich auf Wunsch außerhalb der Haltestellen
ein- und aussteigen?


Nein, das ist nicht gestattet. Der Bürgerbus darf nur an den gekennzeichneten Haltestellen anhalten und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen.
In Ausnahmefällen darf der Bus auch außerhalb von Haltestellen halten, sofern der Verkehr nicht behindert wird.
Dies liegt jedoch im Verantwortungsbereich des Fahrers.


Holt mich der Bürgerbus auf Anfrage von zuhause ab?

Nein. Der Bürgerbus fährt im festgelegten Linienbetrieb.

Können Fahrgäste mit Rollatoren mitfahren?

Fahrgäste mit Rollator werden mitgenommen, allerdings ist die
Anzahl an Rollatoren aufgrund des Platzangebotes begrenzt.
Rollatoren sollten nach Einkäufen der Fahrgäste nicht überladen werden, da der Rollator in der Regel selbst in den Bus gehoben werden muss.


Können Kinderwagen mitgenommen werden?

Kinderwagen können mitgenommen werden, allerdings darf das Kind nicht im Kinderwagen bleiben, sondern muss in eine Babyschale oder einen Kindersitz gesetzt werden.

Dürfen Kinder im Bürgerbus mitfahren?

Natürlich dürfen Kinder im Bürgerbus mitfahren.
Kinder unter 12 Jahren müssen allerdings angeschnallt in einem entsprechwenden Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung sitzen.


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